(Bild Übersicht Lärmzonenplan als Download) >hier
Fluglärmzonen Tag:
Für den Zeitraum 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
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Tag-Fluglärmzone 1: 54 bis 57 dB(A)
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Tag-Fluglärmzone 2: > 57 dB(A)
Fluglärmzonen Nacht:
Für den Zeitraum 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
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Nacht-Fluglärmzone 1: 45 bis 50 dB(A)
-
Nacht-Fluglärmzone 2: > 50 dB(A)
Zusätzlich wird das sogenannte NAT-Kriterium angewandt. Dieses umfasst Gebiete mit mindestens sechs Überflügen pro Durchschnittsnacht (innerhalb der sechs verkehrsstärksten Monate), bei denen der Spitzenschallpegel 68 dB(A) oder mehr beträgt. Diese spezifischen Kriterien ermöglichen es, besonders belastete Gebiete zu identifizieren und gezielt Maßnahmen anzubieten.
(*NAT= „Number Above Threshold“)
Die Einteilung in die Lärmschutzzonen erfolgt auf Basis des äquivalenten Dauerschallpegels nach einer europaweit üblichen
und vereinheitlichten Rechenmethode (CNOSSOS – Common Noise Assessment Methods). Dabei werden die sechs verkehrsreichsten
Monate eines Jahres herangezogen, um die maximale Belastungssituation realistisch abzubilden. Dies stellt sicher, dass Fördermaßnahmen
auch in Spitzenzeiten der Lärmbelastung wirksam sind.
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