Bin ich im Schutzgebiet?
Lärmzonen
Lärmzonen: Wo gilt das Förderprogramm?
(Bild Übersicht Lärmzonenplan als Download) >hier 

Das Lärmschutzprogramm der Flughafen Wien AG basiert auf einem klar definierten System von Lärmschutzzonen. Diese Zonen berücksichtigen die tatsächliche Lärmbelastung durch den Flugverkehr und bilden die Grundlage für die Förderfähigkeit von Wohnobjekten.
Definition der Lärmschutzzonen
Die Lärmschutzzonen werden in zwei Hauptbereiche unterteilt:

Fluglärmzonen Tag:
Für den Zeitraum 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 
  • Tag-Fluglärmzone 1: 54 bis 57 dB(A)
  • Tag-Fluglärmzone 2: > 57 dB(A)
 
Fluglärmzonen Nacht:
Für den Zeitraum 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
  • Nacht-Fluglärmzone 1: 45 bis 50 dB(A)
  • Nacht-Fluglärmzone 2: > 50 dB(A)
 
Fluglärmzone nach NAT-Kriterium*:
Zusätzlich wird das sogenannte NAT-Kriterium angewandt. Dieses umfasst Gebiete mit mindestens sechs Überflügen pro Durchschnittsnacht (innerhalb der sechs verkehrsstärksten Monate), bei denen der Spitzenschallpegel 68 dB(A) oder mehr beträgt. Diese spezifischen Kriterien ermöglichen es, besonders belastete Gebiete zu identifizieren und gezielt Maßnahmen anzubieten.
(*NAT= „Number Above Threshold“)

Berechnungsmethodik

Die Einteilung in die Lärmschutzzonen erfolgt auf Basis des äquivalenten Dauerschallpegels nach einer europaweit üblichen und vereinheitlichten Rechenmethode (CNOSSOS – Common Noise Assessment Methods). Dabei werden die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres herangezogen, um die maximale Belastungssituation realistisch abzubilden. Dies stellt sicher, dass Fördermaßnahmen auch in Spitzenzeiten der Lärmbelastung wirksam sind.


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Förderbedingungen (PDF, 0.10 MB)